Spenden für das Rechtshilfekonto des VSV (Kennwort: "Allianz gegen Ignoranz")
Wir wollen in zwei speziellen Fällen auch durch tlw Übernahme von Kosten(-Risiken) die Liberalisierung von Cannabis in der Medizin vorantreiben:
- Patienten, deren Antrag auf Kostenübernahme von Cannabismedizin in den evidenten Indikationen durch die Krankenkasse abgelehnt wird und die gegen einen schriftlichen Bescheid Klage einbringen
- Händler, die sich gegen Strafbescheide der Behörden in Sachen In-Verkehrbringen von CBD-Produkten zur Wehr setzen wollen
Rechtshilfekonto des Verbraucherschutzvereines
Kontoinhaber: Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen
Bank: Erste Bank
IBAN: AT87 2011 1840 3377 2500
BIC: GIBAATWWXXX